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SVB-Hintergründe

https://www.stura.uni-freiburg.de/politik/svb
http://www.zuv.uni-freiburg.de/service/qualitaetssicherungsmittel


Im Januar 2015 haben Landesrektorenkonferenz (sic!) und Landesregierung mit dem Hochschulfinanzierungsvertrag die Leitlinien für die Finanzierung der Landeshochschulen in den kommenden Jahren vereinbart. Teil dieser Vereinbarung ist, dass die bisherigen Qualitätssicherungsmittel (QSM) zum Großteil in die regulären Haushaltsmittel der Hochschulen übergehen; 11,764 % wurden den Verfassten Studierendenschaften zugesprochen. Diese Mittel können zukünftig auf Vorschlag der Studierenden zur Sicherung der Qualität von Lehre und Studium eingesetzt werden.

Seit dem Haushaltsjahr 2016 hat sich die Bezeichnung der QSM geändert und wird nun Studierendenvorschlagsbudget (SVB) genannt.

  • zentral: Innovation und Investition
    400.000 € der Mittel werden jährlich zentral für Innovation und Investition ausgeschrieben und durch ein uniweites Vergabegremium kompetitiv anhand der eingegangenen Anträge vergeben. (40%)
  • dezentral: in den Fachbereichen
    Die übrigen Mittel (z.Z. ca. 1,1 Mio €) werden auf die verschiedenen Fachbereiche der VS aufgeteilt. Hierbei wird – um der Lehrverteilung innerhalb der Universität gerecht zu werden – eine Faktorisierung nach Studierenden-Vollzeitäquivalente (VZÄ) angewendet. D.h., dass auch der Lehrexport einzelner Fachbereiche wird mit berücksichtigt. (60%)

 

Über die Verausgabung dieser dezentralen Mittel entscheiden die jeweiligen Fachbereiche - im Rahmen der Verwaltungsvorschrift – eigenverantwortlich. Es bestehen keine inhaltlichen Vorgaben von Seiten anderer Strukturen der VS.


Voraussetzungen: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Verwendung der nach dem Hochschulfinanzierungsvertrags- Begleitgesetz (HoFV-Begleitgesetz) vom jeweiligen Rektorat auf Vorschlag der Studierendenschaft zu vergebenden Qualitätssicherungsmittel (https://www.stura.uni-freiburg.de/politik/svb/vwv )


Zusätzliche Informationen zur rechtlichen Grundlage: Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleit-gesetz (HoFV-Begleitgesetz (https://www.landtagbw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/6000/15_6832_D.pdf )